Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung :
Es gibt zwei Arten von Wartezeiten:
– Allgemeine Wartezeit: 3 Monate(Beginn mit dem technischen Versicherungsbeginn)
– Besondere Wartezeit: 8 Monate (Beginn mit dem technischen Versicherungsbeginn)
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Psychotherapie
- Entbindung (nicht bei Krankentagegeld – dort ist Entbindung gar nicht versichert)
Wie können Wartezeiten „vermieden“ werden?
Allgemeine Wartezeit:- Wegfall bei Kindernachversicherung- Anrechnung bei Übertritt von GKV in PKV- Entfall bei Unfällen und bei der Ehegattennachversicherung- Erlass aufgrund Ärztlicher Untersuchung | Besondere Wartezeit- Wegfall bei der Kindernachversicherung- Anrechnung bei Übertritt von der GKV in PKV |
Damit keine Wartezeiten entstehen beim Wechsel von GKV in die PKV, muss die versicherte Person bereits 8 Monate in der GKV sein. Sonst sind die Wartezeiten vorhanden.