Kfz-Haftpflicht
Sie deckt berechtigte Ansprüche Dritter ab, wenn Sie mit dem versicherten Scooter einen versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen.

E-Scooter-Versicherung · Berlin und deutschlandweit
Für Ihren E-Scooter brauchen Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung und die passende Versicherungsplakette. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Regeln und welche Ergänzungen sinnvoll sein können.
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Versicherungspflicht einfach erklärt
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen E-Scooter über eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette verfügen. Die Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben. Eine private Haftpflichtversicherung ersetzt diesen Schutz nicht.
Der Versicherungszeitraum beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Februartag des Folgejahres. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue Plakette zu erhalten.
Leistungen im Überblick
Die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif und Versicherer.
Sie deckt berechtigte Ansprüche Dritter ab, wenn Sie mit dem versicherten Scooter einen versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen.
Die selbstklebende Plakette weist den gültigen Haftpflichtversicherungsschutz nach. Sie muss am Fahrzeug angebracht sein.
Je nach Angebot kann eine Teilkasko etwa Diebstahl oder bestimmte Elementar- und Brandschäden am eigenen Scooter absichern.
Vor Abschluss beachten
Nicht jedes elektrische Fahrzeug ist automatisch ein straßenzugelassener E-Scooter.
Ihr Fahrzeug braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis, um auf öffentlichen Straßen genutzt werden zu dürfen.
In Deutschland zugelassene E-Scooter im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind bauartbedingt für höchstens 20 km/h ausgelegt.
Halten Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Angaben zur Betriebserlaubnis bereit.
Prüfen Sie, ob Diebstahl versichert ist und welche Anforderungen an das Sichern des Scooters bestehen.
Bei Leih- oder gewerblich genutzten Scootern können andere vertragliche Voraussetzungen gelten.
Die Plakette muss für das laufende Versicherungsjahr gültig sein. Eine alte Plakette reicht nicht aus.
Gut zu wissen
Für die regelmäßige Nutzung benötigen Sie stets die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei teureren Modellen kann ergänzender Schutz gegen Diebstahl sinnvoll sein.
Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt. Die Versicherung muss für das Fahrzeug abgeschlossen sein.
Auch bei gelegentlichen Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr ist ein gültiger Versicherungsschutz nötig.
Regeln im Straßenverkehr
Grundsätzlich gelten die jeweils aktuellen Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge. Insbesondere sind Gehwege keine reguläre Fahrfläche. Die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur ist zu nutzen; sonst kann die Fahrbahn erlaubt sein.
Informieren Sie sich über die geltenden Regeln zu Mindestalter, Fahrtüchtigkeit, Beförderung von Personen und Abstellen des Fahrzeugs. Verstöße können unabhängig vom vertraglichen Versicherungsschutz rechtliche Folgen haben.
Wir klären mit Ihnen, welche Versicherungslösung für Ihren Scooter passt.
Beratung anfragenHäufig gefragt
Ja. Für die Nutzung zugelassener E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Nachgewiesen wird sie durch die gültige Versicherungsplakette.
Jedes Jahr zum 1. März. Das Versicherungsjahr endet am letzten Februartag des Folgejahres.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht schützt nicht gegen Diebstahl des eigenen Scooters. Dafür kann – abhängig vom Angebot – eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein.
Nein. Für versicherungspflichtige E-Scooter ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
In Deutschland beträgt das Mindestalter für Elektrokleinstfahrzeuge nach der geltenden Verordnung 14 Jahre.
Für zugelassene E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Es gelten jedoch die gesetzlichen Fahrzeug- und Verkehrsregeln.
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