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Familie plant eine Reise am Laptop mit Koffer und Reiseunterlagen

Reiserücktrittsversicherung · Berlin und deutschlandweit

Urlaub geplant. Auch wenn etwas dazwischenkommt.

Eine gebuchte Reise kann teuer werden, wenn Sie sie unerwartet absagen müssen. Wir helfen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung mit passenden Leistungen und klaren Bedingungen zu finden.

Persönliche Beratung In Berlin und deutschlandweit

Gut zu wissen

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Reise vor Reisebeginn wegen eines unerwarteten, versicherten Ereignisses abgesagt, kann die Versicherung vertraglich vereinbarte Stornokosten erstatten. Dazu gehören je nach Tarif beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall.

Eine Reiseabsage ist nicht automatisch versichert. Entscheidend sind der konkret vereinbarte Rücktrittsgrund, die Voraussetzungen für den Versicherungsfall und die Versicherungssumme.

Versicherte Rücktrittsgründe

Bei welchen Ereignissen kann der Schutz greifen?

Welche Ereignisse eingeschlossen sind, richtet sich immer nach dem Tarif und den vereinbarten Bedingungen.

01

Unerwartete schwere Erkrankung

Wer unmittelbar vor der Reise unerwartet schwer erkrankt, kann unter den vereinbarten Voraussetzungen die Reise stornieren und versicherte Stornokosten geltend machen.

02

Schwerer Unfall

Schwere Unfallverletzungen der versicherten Person oder bestimmter Risikopersonen können ein versicherter Rücktrittsgrund sein.

03

Todesfall im nahen Umfeld

Der Todesfall einer in den Bedingungen genannten Risikoperson kann einen Reiserücktritt begründen. Der einbezogene Personenkreis ist tarifabhängig.

04

Weitere besondere Ereignisse

Ein erheblicher Schaden am Eigentum oder ein unerwarteter Arbeitsplatzverlust kann in manchen Tarifen versichert sein. Prüfen Sie den konkreten Leistungskatalog.

Wichtige Tarifmerkmale

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Eine passende Versicherung berücksichtigt nicht nur den Reisepreis, sondern auch Ihre Reisepläne und Familie.

Versicherungssumme

Die vereinbarte Summe sollte den versicherten Reisepreis angemessen abdecken. Sonst kann die Erstattung begrenzt sein.

Selbstbeteiligung

Manche Policen ziehen einen festen oder prozentualen Selbstbehalt von der Erstattung ab. Ein Tarif ohne Selbstbehalt kann vorteilhaft sein.

Risikopersonen

Prüfen Sie, welche Mitreisenden und Angehörigen eingeschlossen sind – auch wenn diese selbst gar nicht mitfahren.

Abschlussfristen

Je nach Versicherer muss die Police bei Buchung, kurz danach oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Einzelreise oder Jahresvertrag

Bei mehreren Reisen kann ein Jahresvertrag sinnvoll sein. Beachten Sie die Höchstversicherungssumme je Reise und mögliche Vertragsverlängerungen.

Vorerkrankungen und Nachweise

Bereits bekannte oder vorhersehbare Beschwerden können ausgeschlossen sein. Im Versicherungsfall müssen die Gründe regelmäßig belegt werden.

Für unterschiedliche Reisen

Wann kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein?

Familienurlaub

Wenn Kinder oder Angehörige kurz vor der Abreise schwer erkranken, kann die geplante Reise gefährdet sein. Der Kreis der Risikopersonen ist wichtig.

Teure Fernreise

Bei einer hohen Vorauszahlung können auch die Stornokosten beträchtlich sein. Schutz und Versicherungssumme sollten zum Reisepreis passen.

Früh gebuchte Reisen

Zwischen Buchung und Abreise kann viel passieren. Ein rechtzeitig gewählter Schutz kann die finanziellen Folgen bestimmter Ereignisse abfedern.

Mehrere Urlaube pro Jahr

Für Vielreisende kann ein Jahresvertrag praktisch sein, sofern Reisepreise, Familienregelungen und Vertragsdauer passen.

Rücktritt oder Abbruch?

Was ist normalerweise nicht versichert?

Reine Reiseunlust, freiwillige Planänderungen oder vorhersehbare Ereignisse sind regelmäßig keine versicherten Rücktrittsgründe. Auch bestehende Erkrankungen können Einschränkungen unterliegen.

Die Reiserücktrittsversicherung betrifft den Zeitraum vor Reisebeginn. Wird eine bereits angetretene Reise vorzeitig beendet, kann eine gesonderte Reiseabbruchversicherung wichtig sein. Sie ist nicht automatisch enthalten.

Reise bereits bezahlt?

Wir prüfen mit Ihnen die bestehenden Bedingungen, mögliche Doppelversicherungen und die passenden Rücktrittsleistungen.

Beratung anfragen

Antworten auf häufige Fragen

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?

Wenn vor Reisebeginn ein unerwartetes, schwerwiegendes Ereignis eintritt, das ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund vereinbart ist. Die Leistung richtet sich nach Tarif, Reisepreis und Selbstbeteiligung.

Ist eine Erkrankung immer ein versicherter Grund?

Nein. Maßgeblich sind unter anderem die Schwere, Unerwartetheit und die Bedingungen zu Vorerkrankungen. Ein medizinischer Nachweis kann notwendig sein.

Was unterscheidet Rücktritt und Reiseabbruch?

Reiserücktritt betrifft die Stornierung vor dem ersten Reiseantritt. Reiseabbruch betrifft eine bereits begonnene Reise. Dafür braucht es entsprechenden Schutz, der separat vereinbart oder in einem Paket enthalten sein kann.

Wann sollte ich die Versicherung abschließen?

Möglichst früh, idealerweise direkt bei der Reisebuchung. Die tatsächlichen Abschlussfristen variieren je nach Anbieter und Tarif.

Sind Kinder und Familienangehörige eingeschlossen?

Familientarife können mehrere Reisende absichern. Auch nahestehende Personen können als Risikopersonen berücksichtigt sein. Prüfen Sie genau, wer eingeschlossen ist.

Was muss ich tun, wenn ich stornieren muss?

Stornieren Sie bei einem absehbaren Versicherungsfall unverzüglich beim Reiseanbieter, informieren Sie den Versicherer zeitnah und sichern Sie Buchungsunterlagen, Stornorechnung und notwendige Nachweise.

Ihre Berliner Assekuranz

Ihre Reisepläne verdienen einen passenden Schutz.

Ob Familienurlaub, Kreuzfahrt oder lang geplante Fernreise: Wir erläutern Ihnen die Unterschiede der Reiserücktrittstarife und helfen bei der Auswahl.

Familie plant am Laptop den nächsten Urlaub

Weitere Versicherungen für Ihre Reise

Wer auch unterwegs gut abgesichert sein möchte, kann den Schutz bei Rücktritt mit einer Auslandskrankenversicherung und gegebenenfalls einer Reiseabbruchversicherung ergänzen.

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