Unerwartete schwere Erkrankung
Wer unmittelbar vor der Reise unerwartet schwer erkrankt, kann unter den vereinbarten Voraussetzungen die Reise stornieren und versicherte Stornokosten geltend machen.

Reiserücktrittsversicherung · Berlin und deutschlandweit
Eine gebuchte Reise kann teuer werden, wenn Sie sie unerwartet absagen müssen. Wir helfen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung mit passenden Leistungen und klaren Bedingungen zu finden.
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Gut zu wissen
Wird eine Reise vor Reisebeginn wegen eines unerwarteten, versicherten Ereignisses abgesagt, kann die Versicherung vertraglich vereinbarte Stornokosten erstatten. Dazu gehören je nach Tarif beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall.
Eine Reiseabsage ist nicht automatisch versichert. Entscheidend sind der konkret vereinbarte Rücktrittsgrund, die Voraussetzungen für den Versicherungsfall und die Versicherungssumme.
Versicherte Rücktrittsgründe
Welche Ereignisse eingeschlossen sind, richtet sich immer nach dem Tarif und den vereinbarten Bedingungen.
Wer unmittelbar vor der Reise unerwartet schwer erkrankt, kann unter den vereinbarten Voraussetzungen die Reise stornieren und versicherte Stornokosten geltend machen.
Schwere Unfallverletzungen der versicherten Person oder bestimmter Risikopersonen können ein versicherter Rücktrittsgrund sein.
Der Todesfall einer in den Bedingungen genannten Risikoperson kann einen Reiserücktritt begründen. Der einbezogene Personenkreis ist tarifabhängig.
Ein erheblicher Schaden am Eigentum oder ein unerwarteter Arbeitsplatzverlust kann in manchen Tarifen versichert sein. Prüfen Sie den konkreten Leistungskatalog.
Wichtige Tarifmerkmale
Eine passende Versicherung berücksichtigt nicht nur den Reisepreis, sondern auch Ihre Reisepläne und Familie.
Die vereinbarte Summe sollte den versicherten Reisepreis angemessen abdecken. Sonst kann die Erstattung begrenzt sein.
Manche Policen ziehen einen festen oder prozentualen Selbstbehalt von der Erstattung ab. Ein Tarif ohne Selbstbehalt kann vorteilhaft sein.
Prüfen Sie, welche Mitreisenden und Angehörigen eingeschlossen sind – auch wenn diese selbst gar nicht mitfahren.
Je nach Versicherer muss die Police bei Buchung, kurz danach oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Bei mehreren Reisen kann ein Jahresvertrag sinnvoll sein. Beachten Sie die Höchstversicherungssumme je Reise und mögliche Vertragsverlängerungen.
Bereits bekannte oder vorhersehbare Beschwerden können ausgeschlossen sein. Im Versicherungsfall müssen die Gründe regelmäßig belegt werden.
Für unterschiedliche Reisen
Wenn Kinder oder Angehörige kurz vor der Abreise schwer erkranken, kann die geplante Reise gefährdet sein. Der Kreis der Risikopersonen ist wichtig.
Bei einer hohen Vorauszahlung können auch die Stornokosten beträchtlich sein. Schutz und Versicherungssumme sollten zum Reisepreis passen.
Zwischen Buchung und Abreise kann viel passieren. Ein rechtzeitig gewählter Schutz kann die finanziellen Folgen bestimmter Ereignisse abfedern.
Für Vielreisende kann ein Jahresvertrag praktisch sein, sofern Reisepreise, Familienregelungen und Vertragsdauer passen.
Rücktritt oder Abbruch?
Reine Reiseunlust, freiwillige Planänderungen oder vorhersehbare Ereignisse sind regelmäßig keine versicherten Rücktrittsgründe. Auch bestehende Erkrankungen können Einschränkungen unterliegen.
Die Reiserücktrittsversicherung betrifft den Zeitraum vor Reisebeginn. Wird eine bereits angetretene Reise vorzeitig beendet, kann eine gesonderte Reiseabbruchversicherung wichtig sein. Sie ist nicht automatisch enthalten.
Wir prüfen mit Ihnen die bestehenden Bedingungen, mögliche Doppelversicherungen und die passenden Rücktrittsleistungen.
Beratung anfragenAntworten auf häufige Fragen
Wenn vor Reisebeginn ein unerwartetes, schwerwiegendes Ereignis eintritt, das ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund vereinbart ist. Die Leistung richtet sich nach Tarif, Reisepreis und Selbstbeteiligung.
Nein. Maßgeblich sind unter anderem die Schwere, Unerwartetheit und die Bedingungen zu Vorerkrankungen. Ein medizinischer Nachweis kann notwendig sein.
Reiserücktritt betrifft die Stornierung vor dem ersten Reiseantritt. Reiseabbruch betrifft eine bereits begonnene Reise. Dafür braucht es entsprechenden Schutz, der separat vereinbart oder in einem Paket enthalten sein kann.
Möglichst früh, idealerweise direkt bei der Reisebuchung. Die tatsächlichen Abschlussfristen variieren je nach Anbieter und Tarif.
Familientarife können mehrere Reisende absichern. Auch nahestehende Personen können als Risikopersonen berücksichtigt sein. Prüfen Sie genau, wer eingeschlossen ist.
Stornieren Sie bei einem absehbaren Versicherungsfall unverzüglich beim Reiseanbieter, informieren Sie den Versicherer zeitnah und sichern Sie Buchungsunterlagen, Stornorechnung und notwendige Nachweise.
Ihre Berliner Assekuranz
Ob Familienurlaub, Kreuzfahrt oder lang geplante Fernreise: Wir erläutern Ihnen die Unterschiede der Reiserücktrittstarife und helfen bei der Auswahl.

Wer auch unterwegs gut abgesichert sein möchte, kann den Schutz bei Rücktritt mit einer Auslandskrankenversicherung und gegebenenfalls einer Reiseabbruchversicherung ergänzen.
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