Personenschäden
Ihr Hund stößt einen Passanten um oder ein Pferd verletzt eine andere Person. Versichert sein können beispielsweise Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Tierhalterhaftpflicht · Berlin und deutschlandweit
Ein Hund läuft plötzlich auf die Straße, ein Pferd scheut oder fremdes Eigentum wird beschädigt. Wir helfen Ihnen, einen passenden Haftpflichtschutz für Ihren Hund oder Ihr Pferd zu finden.
Für Hunde und Pferde Persönliche Beratung in Berlin und deutschlandweit
Schutz für Tierhalter
Wenn ein Hund einen Radfahrer zu Fall bringt oder ein Pferd einen Sachschaden verursacht, können Tierhalter für die Folgen haften – auch ohne eigenes Fehlverhalten. Besonders bei Personenschäden können hohe Schadenersatzforderungen entstehen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft berechtigte Forderungen, übernimmt diese im versicherten Rahmen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Versicherungsumfang und Ausschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Tarif.
Leistungen im Überblick
Die folgenden Beispiele zeigen typische Risiken. Ob ein Schaden versichert ist, bestimmt der vereinbarte Vertrag.
Ihr Hund stößt einen Passanten um oder ein Pferd verletzt eine andere Person. Versichert sein können beispielsweise Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Ein Tier beschädigt ein Fahrrad, ein geparktes Auto oder eine fremde Sache. Der Versicherer prüft die geltend gemachten Ansprüche.
Auch bestimmte finanzielle Folgeschäden oder eigenständige Vermögensschäden können im vereinbarten Umfang abgesichert sein.
Wird ein Anspruch zu Unrecht erhoben, übernimmt der Versicherer innerhalb des versicherten Rahmens dessen Prüfung und Abwehr.
Wichtige Tarifmerkmale
Neben dem Beitrag zählt vor allem, was für Ihr Tier und Ihren Alltag abgesichert ist.
Achten Sie auf eine hohe pauschale Summe für Personen- und Sachschäden. Eine Deckung von mindestens fünf Millionen Euro ist eine verbreitete Verbraucherempfehlung; höhere Summen können sinnvoll sein.
Prüfen Sie, ob Familienmitglieder, Freunde oder private Tierhüter mitversichert sind, wenn sie Ihr Tier betreuen oder ausführen.
Wichtig ist, welche Folgen ein Verstoß gegen Halterpflichten hat und ob Versicherungsschutz auch bei Führen ohne Leine vereinbart ist.
Relevant sind etwa Schäden in gemieteten Räumen, an Stallungen oder an landwirtschaftlich genutzten Flächen – abhängig vom Tarif.
Bei Pferden sollte geprüft werden, ob Reitbeteiligungen, Fremdreiter und das private Hüten des Pferdes ausreichend berücksichtigt sind.
Auf Reisen sowie bei Nachwuchs kommt es auf Geltungsbereich, mögliche Übergangsfristen und die Mitversicherung junger Tiere an.
Passend zu Ihrem Tier
Für alle Hunde besteht die Pflicht zum Haftpflichtschutz. Wir achten auch auf Halterpflichten, Tierhüter und passende Deckungssummen.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorgaben. Wir helfen Ihnen, eine passende Absicherung für Ihren Wohnort zu wählen.
Wichtig sind unter anderem Reitbeteiligung, Fremdreiter, Flurschäden und Betreuung durch andere Personen.
Bei mehreren Hunden oder Pferden klären wir, welche Tiere anzugeben sind und ob ein gemeinsamer Tarif sinnvoll ist.
Gut zu wissen
Katzen, Kaninchen und viele andere privat gehaltene Kleintiere fallen üblicherweise unter eine Privathaftpflichtversicherung. Für Hunde und Pferde ist normalerweise eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht erforderlich.
Die Tierhalterhaftpflicht ersetzt keine Tierkranken- oder Tier-OP-Versicherung: Die Behandlung des eigenen Tieres ist grundsätzlich ein anderes Versicherungsrisiko.
Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden und gewerbliche Tierhaltung können ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen bei Ihrem Hund oder Pferd wichtig sind und ob bereits Versicherungsschutz besteht.
Persönliche Beratung anfragenAntworten auf häufige Fragen
Ja. Nach dem Berliner Hundegesetz muss jeder Hundehalter von Beginn der Haltung an fortlaufend eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Vorgeschrieben sind mindestens eine Million Euro Deckung je Versicherungsfall und höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr.
Für private Pferdehalter besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine eigene Pferdehalterhaftpflicht ist wegen möglicher hoher Schadenersatzforderungen dennoch sehr empfehlenswert.
Normalerweise nicht. Hunde und Pferde benötigen einen eigenen Haftpflichtschutz. Viele Kleintiere, beispielsweise Katzen und Kaninchen, sind hingegen üblicherweise über die Privathaftpflicht abgesichert.
Viele Tarife umfassen private Tierhüter und Personen, die den Hund vorübergehend führen. Prüfen Sie, welche Personen und Situationen im Vertrag tatsächlich eingeschlossen sind.
Bei einer Pferdehaftpflicht sollten Reitbeteiligungen und Fremdreiter ausdrücklich berücksichtigt werden. Einige Tarife verlangen eine namentliche Nennung oder enthalten besondere Regelungen.
Der Beitrag hängt unter anderem von Tierart, Anzahl der Tiere, Deckungssumme, Leistungen und Selbstbeteiligung ab. Wir vergleichen geeignete Tarife anhand Ihrer Angaben.
Ihre Berliner Assekuranz
Ob Hund oder Pferd: Wir erläutern Leistungen und unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Versicherungsschutzes – in Berlin und deutschlandweit.

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