Kfz-Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug anderen zufügen.

Kfz-Versicherung · Berlin und deutschlandweit
Ob Kleinwagen, Familienauto oder Elektrofahrzeug: Wir beraten Sie zu Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko und helfen Ihnen, den passenden Schutz für Ihr Fahrzeug zu finden.
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Versicherungsschutz für Ihr Auto
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und prüft unberechtigte Forderungen.
Für Schäden am eigenen Auto können Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll sein. Welche Absicherung passt, hängt unter anderem von Fahrzeugwert, Finanzierung, Fahrverhalten und Ihren Wünschen ab.
Die Versicherungsarten
Die Grundbausteine im Überblick. Entscheidend sind immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug anderen zufügen.
Kann Schäden am eigenen Fahrzeug durch beispielsweise Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand oder bestimmte Tierereignisse abdecken.
Enthält grundsätzlich Teilkaskoleistungen und kann zusätzlich Schäden durch selbst verursachte Unfälle sowie Vandalismus absichern.
Wichtige Tarifmerkmale
Ein guter Kfz-Tarif bietet die Leistungen, die zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Nutzung passen.
Eine hohe pauschale Deckung, häufig 100 Millionen Euro mit gesonderter Begrenzung pro geschädigter Person, kann sinnvoll sein.
Schadenfreie Jahre beeinflussen den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.
Ein höherer Eigenanteil kann den Kaskobeitrag senken. Entscheidend ist, welche Summe Sie im Schadensfall selbst übernehmen möchten.
Prüfen Sie, in welchem Umfang der Versicherer auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit verzichtet und welche Ausnahmen gelten.
Bei Marder- oder anderen Tierbissen können Schäden an Leitungen und teure Folgeschäden entstehen. Die Bedingungen unterscheiden sich.
Pannenhilfe, Werkstattbindung, Fahrerschutz oder eine Mallorca-Police können passend sein. Prüfen Sie Umfang und Bedingungen.
Passend zu Ihrem Alltag
Wir besprechen mögliche Einstufungen und den vorgesehenen Fahrerkreis.
Wer fährt wann? Jahresfahrleistung und zusätzliche Fahrer sind für die Tarifwahl wichtig.
Hier können Vollkasko, Neupreisentschädigung und eine GAP-Deckung relevant sein.
Wir prüfen gemeinsam, ob Teilkasko oder ein anderer Schutz zum Fahrzeugwert passt.
Wechsel und Zulassung
Für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB bestätigt den erforderlichen Haftpflichtschutz; Kaskoleistungen werden gesondert vereinbart.
Beim Versicherungswechsel sind Laufzeit und Kündigungsfrist entscheidend. Viele Verträge enden zum Jahresende, andere zu einem abweichenden Termin. Ein Sonderkündigungsrecht kann beispielsweise nach bestimmten Beitragserhöhungen oder Schadenfällen bestehen.
Bitte kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht vorschnell. Wir helfen Ihnen, den gewünschten Beginn und den Wechsel abzustimmen.
Wir besprechen die erforderlichen Angaben und den passenden Versicherungsschutz. Eine eVB wird erst nach entsprechender Bearbeitung des Antrags ausgegeben.
Jetzt anfragenHäufig gefragt
Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Ergänzungen.
Die Teilkasko versichert vereinbarte äußere Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder Unwetter. Die Vollkasko schützt zusätzlich bei bestimmten selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und bei Vandalismus.
Sie berücksichtigt den schadenfreien Versicherungsverlauf. Es gibt eigene SF-Klassen für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, nicht jedoch für Teilkasko.
Die elektronische Versicherungsbestätigung dient als Nachweis des erforderlichen Kfz-Haftpflichtschutzes bei der Zulassungsstelle. Sie ist kein pauschaler Nachweis für einen zusätzlich vereinbarten Kaskoschutz.
Das richtet sich nach dem vereinbarten Vertragsende und den Kündigungsfristen. Für manche Verträge kommen Sonderkündigungsrechte infrage. Wir prüfen Ihren konkreten Termin.
Hilfreich sind Fahrzeugdaten, Halterangaben, jährliche Fahrleistung, Fahrerkreis, gewünschter Schutz und Angaben zum bisherigen Versicherungsverlauf. Wir teilen Ihnen mit, was für Ihre Anfrage erforderlich ist.
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