Zusatzbeitrag
Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Die Höhe kann sich ändern und beeinflusst Ihren Beitrag.

Gesetzliche Krankenversicherung · Berlin und deutschlandweit
Ob Sie Ihre Krankenkasse wechseln oder erstmals eine auswählen möchten: Wir helfen Ihnen dabei, Zusatzbeiträge, Leistungen und Service verständlich einzuordnen.
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GKV verständlich erklärt
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen gesetzlich geregelten Leistungskatalog. Unterschiede bestehen insbesondere beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag, bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und der Erreichbarkeit.
Welche Krankenkasse zu Ihnen passt, hängt auch davon ab, was für Sie und Ihre Familie im Alltag wichtig ist.
Wichtige Auswahlkriterien
Ein günstiger Zusatzbeitrag ist interessant – entscheidend ist auch, ob Leistungen und Service zu Ihnen passen.
Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest. Die Höhe kann sich ändern und beeinflusst Ihren Beitrag.
Je nach Kasse gibt es Unterschiede etwa bei professioneller Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen oder Vorsorgeangeboten.
Gesundheitsbewusstes Verhalten kann je nach Bonusprogramm mit Prämien oder Zuschüssen gefördert werden.
Geschäftsstellen, persönliche Beratung, Apps und digitale Services können im Alltag einen Unterschied machen.
Krankenkassenwechsel
Bei einem regulären Wechsel kümmert sich die neu gewählte Krankenkasse normalerweise um die elektronische Abmeldung bei der bisherigen Kasse.
Prüfen Sie Zusatzbeitrag, Zusatzleistungen, Bonusprogramme und persönliche Servicewünsche.
Grundsätzlich gilt bei der gewählten Krankenkasse eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten. Für Wahltarife können andere Regeln gelten.
Sie stellen den Antrag bei der neuen Krankenkasse. Die Kassen stimmen den Wechsel im Regelfall elektronisch miteinander ab.
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende. Der neue Versicherungsbeginn wird Ihnen bestätigt.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber oder die zuständige meldende Stelle zeitnah über die neue Krankenkasse.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kann ein Wechsel vor Ablauf der zwölfmonatigen Bindungsfrist möglich sein. Die übrigen Wechselbedingungen gelten weiterhin.
Für unterschiedliche Lebensphasen
Zusatzbeitrag, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeldregelungen und digitale Services sind wichtige Themen.
Die beitragsfreie Familienversicherung kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Zusätzliche Familienleistungen unterscheiden sich je nach Kasse.
Bei Studienbeginn sind Alter, Versicherungsstatus und mögliche Familienversicherung zu berücksichtigen.
Freiwillige Mitgliedschaft, beitragspflichtige Einnahmen und die Absicherung bei längerer Krankheit verdienen besondere Beachtung.
Wichtig zu wissen
Gesetzliche Grundleistungen sind geregelt. Freiwillige Satzungsleistungen, Bonusprogramme und die Voraussetzungen für Zuschüsse können sich jedoch unterscheiden oder ändern.
Bei bestimmten Wahltarifen gelten längere Bindungsfristen. Ein Krankenkassenwechsel ist deshalb immer im Einzelfall zu prüfen – gerade bei laufenden Behandlungen oder besonderen Versorgungsprogrammen.
Wir unterstützen Sie dabei, Wechselmöglichkeiten und Fristen rechtzeitig einzuordnen.
Beratung anfragenHäufig gefragt
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte eine wählbare Krankenkasse wechseln. In der Regel müssen Sie zuvor zwölf Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ausnahmen und besondere Bindungen durch Wahltarife sind zu beachten.
Beim regulären Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung reicht normalerweise der Antrag bei der neuen Krankenkasse. Sie übernimmt die elektronische Abstimmung mit der bisherigen Kasse.
Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben gesetzliche Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Seine Höhe ist von der Krankenkasse abhängig und kann sich ändern.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Es muss fristgerecht ausgeübt werden; die reguläre Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende bleibt in der Regel bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gibt es Ausnahmen.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa abhängig von Einkommen, Alter und Versicherungsstatus. Sie besteht nicht automatisch für jedes Familienmitglied.
Die gesetzlich vorgesehenen Grundleistungen sind vergleichbar. Unterschiede gibt es bei freiwilligen Satzungsleistungen, Serviceangeboten, Bonusprogrammen und beim Zusatzbeitrag.
Ihre Berliner Assekuranz
Ob erstmalige Wahl oder Krankenkassenwechsel: Wir helfen Ihnen, passende Leistungen und den Service für Ihre Lebenssituation zu prüfen.

Zusätzliche Leistungen können beispielsweise mit einer Zahnzusatzversicherung oder einer Pflegezusatzversicherung abgesichert werden.
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