Glätte und Winterdienst
Ein Passant stürzt auf einem vereisten Weg. Werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, können berechtigte Ansprüche entstehen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht · Berlin und deutschlandweit
Ein vereister Gehweg, eine lose Dachpfanne oder ein Schaden auf dem Grundstück: Als Eigentümer können Sie für Schäden anderer Menschen haften. Wir beraten Sie zum passenden Haftpflichtschutz für Ihr Haus oder Grundstück.
Persönliche Beratung Für Eigentümer und Vermieter Deutschlandweit
Verantwortung für Haus und Grundstück
Eigentümer müssen im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten dafür sorgen, dass von Haus und Grundstück keine vermeidbaren Gefahren für andere ausgehen. Dazu zählen beispielsweise sichere Wege, die Gebäudeinstandhaltung und die Beseitigung erkennbarer Gefahren.
Werden dadurch Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt, können Schadenersatzforderungen entstehen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft diese Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Typische Schadenbeispiele
Ob ein Schaden versichert ist, hängt von der Haftungssituation und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Ein Passant stürzt auf einem vereisten Weg. Werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, können berechtigte Ansprüche entstehen.
Ein schlecht befestigtes Gebäudeteil löst sich und beschädigt beispielsweise ein abgestelltes Fahrzeug.
Ein Besucher verletzt sich an einer erkennbaren, nicht ausreichend gesicherten Gefahrenstelle auf dem Grundstück.
Der Versicherer prüft, ob Sie für den geltend gemachten Schaden überhaupt haften, und wehrt unbegründete Forderungen ab.
Leistungen und Tarifvergleich
Eine gute Absicherung berücksichtigt Ihr konkretes Gebäude, die Art der Nutzung und mögliche Haftungsrisiken.
Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten entstehen. Wir prüfen, welche Deckungssummen und Begrenzungen die angebotenen Tarife vorsehen.
Bei vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern ist eine eigenständige Absicherung häufig sinnvoll. Bestehende Privathaftpflichttarife sollten vorher geprüft werden.
Auch von unbebauten Grundstücken können Gefahren ausgehen. Entscheidend ist, ob Größe, Lage und Nutzung im jeweiligen Vertrag erfasst sind.
Bei gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen sollte geprüft werden, welcher Schutz über die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht.
Öltanks, Photovoltaikanlagen, gewerbliche Nutzung oder Bauarbeiten können zusätzliche Bausteine oder gesonderte Absicherungen erfordern.
Nicht jede Tätigkeit und jede Immobilie ist automatisch versichert. Wir erläutern die Bedingungen, vereinbarte Selbstbeteiligungen und mögliche Ausschlüsse.
Passend zu Ihrer Immobilie
Für vermietete Ein- oder Mehrfamilienhäuser sollte der Schutz gegen Haftpflichtansprüche Dritter geprüft werden.
Auch ohne Gebäude können Gefahren entstehen, für die Grundstückseigentümer verantwortlich sein können.
Für Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser und Wege sollte ein geeigneter Haftpflichtschutz bestehen.
Leerstand, teilweise Vermietung oder weitere Nutzungsformen können den benötigten Versicherungsumfang verändern.
Richtig unterscheiden
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht betrifft berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, die aus versicherten Risiken rund um Haus oder Grundstück entstehen.
Die Wohngebäudeversicherung schützt dagegen das versicherte Gebäude selbst vor vereinbarten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern sind bestimmte Eigentümerrisiken häufig schon über die Privathaftpflicht abgedeckt. Bei vermieteten Immobilien und Grundstücken sollte das ausdrücklich geprüft werden.
Wir schauen mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Immobilie bereits ausreichend abgesichert ist oder zusätzlicher Schutz sinnvoll wäre.
Beratung anfragenHäufige Fragen
Eine allgemeine gesetzliche Abschlusspflicht besteht nicht. Eigentümer müssen allerdings ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und können für verursachte Schäden haften. Für Vermieter und Eigentümer unbebauter Grundstücke ist der Versicherungsschutz deshalb besonders wichtig.
Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist das Eigentümerrisiko häufig mitversichert. Bei vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken hängt der Schutz stark vom Vertrag ab. Wir prüfen gern, ob ein zusätzlicher Vertrag erforderlich ist.
Ob eine Haftung besteht, richtet sich unter anderem nach den konkreten Räum- und Streupflichten und den Umständen des Falls. Eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft entsprechende Ansprüche und leistet bei berechtigter Haftung im Rahmen des Vertrags.
Die Haftpflicht für gemeinschaftliche Bereiche wird üblicherweise über die Wohnungseigentümergemeinschaft abgesichert. Prüfen Sie die bestehenden Verträge und den versicherten Personenkreis.
Der Beitrag hängt unter anderem von Art, Größe, Lage, Nutzung und Anzahl der Wohneinheiten sowie der gewählten Versicherungssumme ab. Wir vergleichen passende Angebote auf Basis Ihrer Angaben.
Nein, dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie schützt gegen versicherte Haftpflichtansprüche Dritter. Schäden am Gebäude selbst können je nach Ursache über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.
Ihre Berliner Assekuranz
Ob vermietetes Wohnhaus, unbebautes Grundstück oder Eigentümergemeinschaft: Wir beraten Sie persönlich in Berlin und deutschlandweit telefonisch oder digital.

Je nach Objekt und Nutzung können zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung, eine Privathaftpflicht oder ein Rechtsschutz sinnvoll sein. Wir helfen Ihnen bei der passenden Zusammenstellung.
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